Beratung

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Im Kalandhof wird auf christlicher Grundlage und im Rahmen geltender Rechtsbestimmungen gearbeitet. Unsere Angebote richten sich an Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die aus eigener Kraft nicht dazu fähig sind, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Bei uns gehören alle Menschen zu SGB II, sind also mit allen Rechten und Pflichten Arbeitslose, falls die Agentur für Arbeit nicht Arbeitsunfähigkeit feststellt (Dies trifft in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen zu). Wir halten es für einen Skandal, dass Menschen, die länger stationäre Hilfe benötigen, per Gesetz nach § 7 Abs. 4 SGB II von den Leistungen des SGB II ausgeschlossen sind.

Besondere Lebenslagen bedürfen besonderer Unterstützung. Wir beraten Betroffene in vielen lebenspraktischen Bereichen, wie finanzielle Angelegenheiten, Arbeit, Gesundheit,Ernährung, Haushalt und Familie.